Neuigkeiten
20.07.2024
Faktencheck Wolf - Entnahmevoraussetzungen
In einem Fachgutachten vom 25.07.2022 stellte ein unabhängiges Fachkuratorium fest, dass der Wolf 158MATK etwa 20 Schafe in Tirol gerissen habe und empfahl dessen Entnahme. Die Tiroler Landesregierung genehmigte diese am 29.07.2022, doch gegen den Bescheid wurde Beschwerde erhoben, weil er angeblich nicht den Anforderungen der FFH-Richtlinie entsprach. Das Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor, der am 11.07.2024 ein Urteil erließ.
Den Faktencheck des AFN können Sie hier nachlesen.
20.10.2022
Landnutzer fordern einen Neustart beim EU Green Deal
Das Aktionsbündnis Forum Natur hat sich in einem Schreiben mit einem klaren Appell an Bundesministerin Steffi Lemke gewendet. Darin fordern die Landnutzer die Bundesministerin nachdrücklich dazu auf, sich im EU-Umweltrat am 24. Oktober für einen Neustart beim Nature Restoration Law (NRL) und bei der Sustainable Use Regulation (SUR) einzusetzen.
Das gemeinsame Schreiben des Aktionsbündnis Forum Natur können Sie hier nachlesen.
14.06.2022
Aktionsbündnis Forum Natur kritisiert Scheinbeteiligung und Ungleichbehandlung durch das Bundesumweltministerium
„Die Bundesregierung muss die Expertise der Landnutzer ernst nehmen und nutzen.“
Berlin. 14. Juni 2022. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) kritisiert die unzureichende Frist für eine Stellungnahme zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze: „Es ist nicht akzeptabel, am Freitagnachmittag einen Gesetzentwurf zu erhalten und nur bis zum darauffolgenden Montag Zeit für eine Stellungnahem zu haben“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte am Freitagnachmittag, 10. Juni 2022 den Entwurf für eine Formulierungshilfe zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes an Verbände versendet und eine Frist zur Stellungnahme bis Montag, 13. Juni 2022, eingeräumt. „Das Bundesnaturschutzgesetz und dessen Änderung haben potenziell große Auswirkungen auf alle Landnutzer. Wir bringen unsere Expertise gerne ein und wirken konstruktiv an einer praxistauglichen Gesetzgebung mit. Aber mit dieser Form der Scheinbeteiligung ist dies nicht möglich“, kritisiert Elverfeldt.
Zudem zeigt sich Elverfeldt irritiert, dass der Naturschutzbund (NABU) bereits am 8. Juni 2022 eine Pressemeldung veröffentlicht hatte, in der auf den Entwurf Bezug genommen wird. „Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Die Naturschutzverbände wurden vorab informiert. Sie werden im Bundesumweltministerium bevorzugt behandelt. Das können wir nicht akzeptieren,“ so Elverfeldt.
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt in den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen.
Kontakt
Aktionsbündnis Forum Natur, c/o Familienbetriebe Land und Forst
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel: 030 – 2463046-0, Fax: 030 – 2463046-23
Mail: info@forum-natur.de; Internet: www.forum-natur.de
08.02.2022
Mitgliederversammlung 2022
PRESSEMITTEILUNG
Elverfeldt als Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur wiedergewählt
Berlin. 08. Februar 2022. Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, ist für wei-tere drei Jahre zum Vorsitzenden des „Aktionsbündnis Forum Natur“ (AFN) gewählt worden. „Ich freue mich sehr, weiterhin die gemeinsamen Interessen der Landnutzer vertreten zu dürfen. Die Verbände im Aktionsbündnis Forum Natur zeigen, dass sie mit der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Na-tur einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz leisten können. Das ist eine starke politische Bot-schaft.“
„Mit der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, mit Fischerei, Angeln und Reiten bringen wir die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen in Einklang mit der Erholungsfunktion der Natur und mit der Erbrin-gung zahlreicher Ökosystemsystemleistungen“, so Elverfeldt. „Wir setzen darauf, dass die Politik die Ko-operation und den Dialog mit uns Eigentümern und Landnutzern sucht. Wir stehen dafür bereit.“
„Kooperation vor Schutzgebietsausweisungen und gesetzlichen Auflagen und Naturschutz als Betriebs-zweig, das sind Schlüsselfaktoren für Erfolg und Akzeptanz des Naturschutzes auch bei Landnutzern und Menschen im ländlichen Raum. Für Arten, deren Bestände aufgrund des strengen Schutzes inzwischen sogar zu einem Problem werden, wie etwa beim Wolf, ist ferner ein aktives Management der Bestände erforderlich“, betont Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd und Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes zu seiner Wiederwahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aktionsbündnis Forum Natur.
Mitglieder im Aktionsbündnis Forum Natur sind u.a. der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdver-band, die Familienbetriebe Land und Forst, AGDW - Die Waldeigentümer, der Deutsche Fischerei-Ver-band, die Deutsche Reiterliche Vereinigung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaf-ten und Eigenjagdbesitzer. Das Bündnis vertritt ca. 6 Mio. Menschen im ländlichen Raum.
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Aktionsbündnis Forum Natur, c/o Familienbetriebe Land und Forst
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
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27.01.2022
Aktionsbündnis Forum Natur schlägt Modell zum Wolfsmanagement vor
Verbände schlagen Modell zur Berechnung des Akzeptanzbestandes und der Regulierung des Wolfsbestandes vor
- für Brandenburg ist ab diesem Jahr jährliche Entnahme von 80 Wölfen erforderlich!
Hartelt: „Das gehandelt werden muss, steht außer Frage, wir stellen uns der Verantwortung! Die geltenden Regelungen des Naturschutzgesetzes müssen um Regelungen für eine Entnahmequote ergänzt werden!“
Wellershoff: „In Brandenburg müssen jährlich rund 80 Wölfe entnommen werden. Die Politik muss dafür jetzt einen rechtssicheren Rahmen schaffen!“
Berlin. 27. Januar 2022. Die Verbände im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) haben am gestrigen Mittwoch im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ein Modell für das zukünftige Bestandsmanagement der Wölfe in Deutschland vorgestellt. Der selbst nach vorsichtigen Bestandserhebungen spätestens in diesem Jahr die Grenze von 2.000 Tieren deutlich übersteigende Wolfbestand mache es unabdingbar, dass die bislang geltenden Gesetze um ein Verfahren für die Begrenzung des Wolfsbestandes ergänzt werden. „Es kann keinen Zweifel geben, dass die Ausbreitung der Wölfe mittlerweile in mehreren Bundesländern anfängt aus dem Ruder zu laufen“, machte Eberhardt Hartelt, Vorstand im Aktionsbündnis Forum Natur und Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes, anlässlich der Vorstellung deutlich. Es müsse daher ein gesetzliches Verfahren geschaffen werden, welches die Anzahl der für die einzelnen Bundesländern zulässigen Wölfe unter Akzeptanzgesichtspunkten definiert und darauf aufbauend eine Entnahmequote festlegt.
Das von den Verbänden unter Mitwirkung renommierter Wildbiologen vorgeschlagene Modell baut auf der Ermittlung der „Geeignetheit der deutschen Wolfslebensräume“ auf und verschneidet diese mit dem vorhandenen Wolfsbestand. „Wir schlagen ausdrücklich ein Modell vor, welches in beiden Grundparametern auf den offiziellen Wolfszahlen und Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aufbaut“, betont Hartelt. Auf diesen Daten basierend werde ein sogenannter Akzeptanzbestand für Wölfe ermittelt, der sich im Korridor der vollständigen Besetzung (Obergrenze) aller für Wölfe geeigneten Gebiete und einem Besatz mit lediglich 60 % (Untergrenze) einpegele. Aus dem Mittelwert von Obergrenze und Untergrenze ergäbe sich eine Entnahmequote für jedes einzelne Bundesland, die durch die Jägerschaft zu vollziehen sei. Aus diesem Grunde müsse der Wolf auch in das Jagdrecht aufgenommen werden. Die Verbände machten deutlich, dass der Vollzug einer solchen Entnahmequote bereits heute für die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt notwendig sei.
Das vorgestellte Modell wurde mathematisch zunächst für das Land Brandenburg durchgerechnet, da in diesem mittlerweile weltweit die höchste Wolfsdichte vorherrschen würde. Für Brandenburg ergibt sich daraus der Bedarf ab dem Wolfsjahr 2022/23 insgesamt 80 Wölfe zu entnehmen, damit sich die Anzahl der Tiere langfristig auf den tragbaren Wolfsbestand von rund 510 Wölfen einpegeln könne. „Der Verbändevorschlag zeigt deutlich, dass in Brandenburg schnellstmöglich die Voraussetzung für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen auf Basis des geltenden Naturschutz- wie Jagdrechtes geschaffen werden muss. Das aktuelle „rumdoktern“ an einer unpraktikablen Wolfsverordnung ist reine Zeitverschwendung“, macht Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, deutlich. Die Politik sei daher in der Pflicht, sowohl das Bundesnaturschutzgesetz wie auch die Vollzugmöglichkeit in den einzelnen Bundesländern verlässlich zu regeln.
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Projektkoordinator, +49 (151) 22655769
Anlage:
Wildtiermanagement Wolf - Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes
Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands (3te Auflage)
22.09.2021
Drei Fragen an CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak
Das Aktionsbündnis Forum Natur hat dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak drei Fragen im Kontext der Bundestagswahl gestellt. Die interessanten Antworten finden Sie hier:
08.09.2021
Position AFN Bundestagswahl 2021
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt in den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen. Wir wollen den ländlichen Raum voranbringen! Darum gehen wir am 26. September zur Wahl!
Was wir leisten und wofür wir stehen:
- Erhalt des ländlichen Raums als starker Wirtschafts- und Kulturraum mit hoher Lebensqualität.
- Eine leistungsfähige, verantwortungsvolle und ökologisch-soziale Land-, Wald- und Fischereiwirtschaft.
- Gesunde, vielfältige und preisgünstige Nahrungsmittel sowie nachhaltig produzierte klimafreundliche Rohstoffe.
- Gelebter Umwelt- und Naturschutz zusammen mit der Bevölkerung und durch praktisches Knowhow.
- Lebendige Kulturlandschaften und die Pflege für die Allgemeinheit zugänglicher Erholungsräume.
Was wir fordern:
Einen Gesellschaftsvertrag für die Kulturlandschaft der Zukunft: Landnutzung und Umweltschutz, Betriebe und Gesellschaft dauerhaft vereinen
Mensch und Natur, Landnutzung und Umweltschutz sind keine Widersprüche. Kulturlandschaften sind Räume menschlicher Arbeit mit der Natur und zugleich wertvolle Ökosysteme. Die Landnutzung als Grundlage für Ernährung, Rohstoffe und wirtschaftlichen Erfolg sowie als Garant für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft muss gestärkt werden und Vorrang vor Stilllegungsstrategien haben.
Europäische Politik mitgestalten und intelligent umsetzen: Ökonomie, Ökologie und Soziales
Europa ist das Dach, unter dem die Mitgliedstaaten gemeinsame europäische Ziele entwickeln und regionale Akzente setzen können. Wir fordern, bei der Mitgestaltung und Umsetzung europäischen Rechts der Idee einer integrierten Kulturlandschaft im Sinne eines einheitlichen Produktions- und Lebensraums zu folgen. Der EU Green Deal mit dem Klimaschutzpaket und der Biodiversitätsstrategie müssen in ihrer Wirkung auf die Gemeinsame Agrarpolitik, den kohärenten Forstrahmen, die Gemeinsame Fischereipolitik und das Naturschutzrecht überprüft werden. Ziel muss es sein, die Balance eines dauerhaften Gleichgewichts leistungsfähiger Produktion und funktionsfähiger Ökosysteme zu sichern und Verlagerungseffekte zu vermeiden.
Das private Eigentum an Grund und Boden, das mit ihm verbundene Jagdrecht sowie die Bewirtschafter des ländlichen Raums respektieren und schützen
Wer Eigentum schützt und die Bewirtschaftung von Betrieben erleichtert, stärkt nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln. Anreize für langfristigen betrieblichen Kapitalaufbau stärken das Eigentum, eine Vermögensteuer hingegen schwächt es.
Landwirtschaft und Gesellschaft verbinden, kohärenten Rahmen gestalten
Wie keine andere Branche formt die Landwirtschaft die Erscheinung unserer Landschaft. Sie produziert Lebensmittel und arbeitet dafür mit Boden, Wasser und Luft. Während die Gesellschaft günstige Lebensmittel einfordert, nehmen die Umweltanforderungen an die Betriebe stetig zu. Wir fordern, dass gesellschaftlich gewünschte ökologische Leistungen künftig über einen höheren Preis ausgeglichen werden. Konflikte zwischen Umwelt- und Landwirtschaftszielen müssen aufgelöst und die Beschleunigung des Strukturwandels durch die Umweltpolitik gebremst werden. Die Landwirtschaft muss in der Wertschöpfungskette der Lebensmittel-erzeugung gestärkt werden. Die hohen Standards in der heimischen Produktion müssen in der Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Außenhandelspolitik stärkere Berücksichtigung finden. Dabei gilt: Was Gesellschaft und Politik erwarten, das muss auch bezahlt werden. Die Einhaltung hoher und höherer Standards muss finanziell vergütet werden. Wertvolle Impulse gibt der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft.
Forstwirtschaft eine neue Perspektive geben, Holzprodukten einen Markt schaffen
Nach mehrjährigen Dürren und Verwerfungen auf dem Holzmarkt braucht die Forstwirtschaft eine Zukunftsperspektive. Der Wirtschaftswald verbindet in einzigartiger Weise Nutzung mit Klima- und Artenschutz. Wir fordern darum ein Bekenntnis zum Wirtschaftswald und eine Holzoffensive: Vorrang für den Holzbau, Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Holzprodukte, Einsatz von Reststoffen der Holzproduktion für die Energieerzeugung.
Nutzungseinschränkungen vermeiden, Ökosystemleistungen der Land- und Forstwirtschaft honorieren
Ackerbau- und Forstwirtschaftsbetriebe gestalten mit Feldern, Wäldern, Wegen, Fruchtfolgen und Baumarten unsere Kulturlandschaft, die zugleich Produktionsraum des Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist. Sie schaffen Habitate und binden CO2 in Boden und Bäumen. Darum sind Nutzungseinschränkungen zu vermeiden und Eingriffe in die Nutzung auszugleichen. Ökosystemleistungen sind zu vergüten. Dafür fordern wir die Erarbeitung konkreter Modelle.
Jagd als Eigentumsrecht erhalten, Jägerinnen und Jäger als staatlich geprüfte Naturschützer unterstützen
Eine artgerechtere Fleischgewinnung als die Jagd ist nicht denkbar. Das Reviersystem mit der flächendeckenden Jagd hat sich bewährt und muss grundsätzlich erhalten werden. Die Jagd muss auch in Schutzgebieten zum Erhalt artenreicher Lebensräume weiterhin möglich sein. Wildtiermanagement entlastet Ökosysteme – und das weltweit. Es schützt den Wald vor Schalenwild und bodenlebende Tiere vor Prädatoren.
Der Verdrängung der Berufsfischerei entgegentreten, das Kulturgut des Angelns fördern und ausbauen
Konkurrierende Nutzungen führen zu fortlaufenden Verschlechterungen der Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Fischereibetriebe. Wir fordern den Erhalt und die Sicherung der Fischereirechte für die regionale Versorgung mit Fisch. Das Angeln als natürliche Form der Landnutzung, der Eigenversorgung mit Fisch und der Naturbildung ist zu fördern und auch in Schutzgebieten zu ermöglichen.
Pferdezucht und -haltung als extensive Landnutzungsform besser unterstützen
Pferde sind ein prägendes Merkmal unserer Kulturlandschaft. Sie verbinden städtische Vorstellungen von Land, wirtschaftliche Landnutzung und Naturschutz. Wir fordern, Pferdezucht und -haltung durch eine baurechtliche Privilegierung von Pferdeställen und -unterständen im Außenbereich sowie durch den Erhalt und den Ausbau möglicher Weide- und Bewegungsflächen für Reiter und Pferde zu erleichtern.
Arten gezielt schützen, nicht unkontrolliert vermehren lassen
Artenschutz dient dem Schutz von Arten, die in der Kulturlandschaft nur schwer eine Nische finden. Hingegen kann es geboten sein, für solche Arten, die sich als besonders anpassungsfähig erweisen und nicht mehr im Bestand gefährdet sind, das Management (Prävention, Entschädigung, vor allem auch Bestandskontrolle) in den Vordergrund zu stellen. Wir fordern, insbesondere für Wolf, Biber und Kormoran eine Umstufung in den europäischen Artenschutzklassen für eine erleichterte Regulierung anzustreben, die Erweiterung von Umsetzungsspielräumen zu betreiben und vorhandene mitgliedstaatliche Umsetzungsspielräume zu nutzen. Da sich der Wolf bereits als sehr anpassungsfähig erwiesen hat, fordern wir die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands, die Festlegung eines Akzeptanzbestands und die Aufnahme in das Jagdrecht.
Hier finden Sie das Forderungspapier des Aktionsbündnis Forum Natur auch als PDF.
12.08.2021
"Same procedure as every year" – erneut mehr tote Nutztiere - Wolfsrisse nehmen dramatisch zu!
Hartelt: „Wieder einmal bestätigt sich, dass mit der Zunahme der Wolfsbestände in Deutschland auch die Zahl der getöteten Nutztiere rasant steigt.“
Berlin - Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ hat die neuen Zahlen der von Wölfen verursachten Schäden veröffentlicht; wie üblich ohne jede weitere Information. Danach lebten im Monitoringjahr 2019/20 in Deutschland nachgewiesenermaßen 128 Wolfsrudel, 39 Wolfspaare und 9 einzelne Wölfe. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere stieg um 37% gegenüber dem Vorjahr an. „Es zeigt sich wieder einmal, dass die Zunahme der Schäden an Nutztieren annähernd exakt mit der jährlichen Zuwachsrate an Wölfen korreliert. Es wird Zeit, dass die Politik endlich aufwacht und zur Kenntnis nimmt, dass dieser Trend ungebrochen die Existenz der Weidetierhaltung in Deutschland in Frage stellt“, so Eberhart Hartelt, der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Vorstand im Forum Natur.
Besonders betroffen von Wolfsschäden sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Schafe werden am häufigsten von Wölfen getötet, 3.444 im Jahr 2020, gefolgt von Gehegewild (248), Rindern (153) und Ziegen (92). Aber auch 13 Pferde, 7 Alpaka und 2 Herdenschutzhunde fielen dem Wolf zum Opfer. Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich ein erschreckendes Bild. Wurden im Jahr 2018 insgesamt 2067 Nutztiere vom Wolf getötet, waren es 2019 schon 2894 Nutztiere und im Jahr 2020 insgesamt 3959. Das sei in zwei Jahren ein Zuwachs von 92%! Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Schadenszahlungen an die Betroffenen wider, die sich von 418.246 EUR auf 800.294 EUR annähernd verdoppelt haben.
„Es ist beschämend, den im Internet veröffentlichten Bericht zu lesen, der eine reine „Copy & Paste Arbeit“ der DBBW ist, bei dem weitgehend nur die Zahlen alljährlich aktualisiert werden“, so Hartelt. So sei es nicht länger hinzunehmen, dass die fachlichen Ausführungen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Folgen aus den steigenden Wolfsbeständen immer die gleichen bleiben, obwohl der Trend in der Entwicklung bei Wolfbestand und Schäden die nahende Katastrophe überdeutlich aufzeigt. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen im Vorfeld der Bundestagswahl dazu auf, sich klar zum aktiven Bestandsmanagement für den Wolf zu bekennen und die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen in der nächsten Legislatur durch eine erneute Novelle der entsprechenden Gesetze anzugehen. Dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen gehört, kann nur noch leugnen, wer auf einem anderen Stern lebt“, macht Hartelt deutlich.
Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss aus neun Spitzenverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen, als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im AFN zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Projektkoordinator, +49 (151) 22655769
08.02.2021
Kooperation statt Verbote im Naturschutz - Neustart beim Insektenschutz!
Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit Landnutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden.
Mit dem Gesetzespaket zum Insektenschutz sollen pauschale Auflagen in Schutzgebieten und an Gewässern sowie Unterschutzschutzstellungen erlassen werden, die insgesamt rund 2,5 Mio. Hektar landwirtschaftliche Fläche berühren. Davon sind ca. 1,2 Mio. Hektar direkt mit gravierenden Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffen. Durch die geplanten gesetzlichen Auflagen wird eine Förderung unmöglich gemacht. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Kulturlandschaften vom Kaiserstuhl bis zum Alten Land, die über Jahrhunderte hinweg von Landwirten gepflegt werden, sind in Gefahr.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.
Unsere gemeinsame Forderung: Die Bundesregierung muss den Entwurf für das Insektenschutz-Paket jetzt zurückziehen.
Ein kooperativer Ansatz für mehr Biodiversität gelingt durch:
- Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
- Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
- Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
- Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
Die unterzeichnenden Verbände stehen bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung nach dem Vorbild der „Borchert-Kommission“ einen kooperativen und tragfähigen Vorschlag für mehr Biodiversitätsleistungen der Landwirte und Landnutzer zu entwickeln.
10.12.2020
Aktionsbündnis Forum Natur fordert Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß
Anlässlich des laufenden Anhörungsverfahrens der Europäischen Kommission zur Konkretisierung der EU-Biodiversitätsstrategie, fordert der Vorsitzende des Aktionsbündnis Forum Natur, Max v. Elverfeldt: „Das Vorhaben einer Ausweitung der streng geschützten Flächen auf 10 Prozent der europäischen Landmasse gefährdet gerade die schonenden Nutzungsformen der Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Der Erhalt bestehender Schutzgebiete muss Vorrang haben vor Neuausweisungen.“
Mit Blick auf die Überlegungen der Europäischen Kommission, in streng geschützten Gebieten künftig nahezu alle Landnutzungsformen auszuschließen, schlägt Elverfeldt vor: „Die ursprünglichen Umsetzungsvorschläge zur EU-Biodiversitätsstrategie sahen vor, solche Nutzungen zuzulassen, die mit den jeweiligen Gebietsschutzzwecken verträglich sind. Diesen Ansatz unterstützen wir und halten vollständige Gebietsstillegungen für unverhältnismäßig.“
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten bis Ende des Jahres Frist gesetzt, sich zu ihrem Vorschlag zu äußern. Für Deutschland wird das Bundesumweltministerium eine Stellungnahme vorbereiten.
10.11.2020
Aktionsbündnis fordert Umweltminister zur Wolfsregulierung auf
Aktionsbündnis fordert Umweltminister zur Wolfsregulierung auf
10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland
Anlässlich der vom 11.-13. November 2020 digital stattfindenden Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz der hessischen Staatsministerin, Priska Hinz, fordert das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland. In einem 10-Punkteprogramm fordern die Verbände das Bundesamt für Naturschutz auf, über den ungebremst wachsenden Wolfsbestand vollständig und umfassend zu berichten und klar zu benennen, wie viele Wölfe insgesamt in Deutschland leben.
„Mit mindestens 1800 Wölfen ist längst ein Erhaltungszustand erreicht, der es erlaubt, den Bestand zu begrenzen. Ohne eine Regulierung des Wolfsbestandes wird die Haltung von Weidetieren in der Fläche im Grundsatz in Frage gestellt. Herdenschutz hat Grenzen und ist nur ein Trostpflaster. Hinhalten, Vertrösten und kleinteilige Scheckbuchpolitik ist keine zukunftsfähige Strategie – damit lassen sich die Probleme der Weidetierhalter nicht lösen", so der Generalssekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, im Rahmen einer Pressekonferenz des Aktionsbündnis Forum Natur gemeinsam mit den Verbänden der Weidetierhalter.
Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdesportler und Pferdezüchter sowie Halter von Ziegen, Schafen und landwirtschaftlichen Wildtieren fordern in dem Papier, alle Bundesländer müssten jetzt in Wolfsverordnungen eine aktive Regulierung des Bestandes ermöglichen und den Wolf sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufnehmen. "Risse durch Wölfe nehmen exponentiell zu, Prävention stößt bereits jetzt finanziell und praktisch an ihre Grenzen. Die Politik ist deshalb gefordert, endlich den Rechtsrahmen für ein aktives Wolfsmanagement zu schaffen. Wir haben bereits jetzt in vier Bundesländern eine der höchsten Wolfsdichten weltweit“, sagt der Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes, Helmut Dammann-Tamke.
Die Weidetierhalterverbände, wie etwa Schäfer fordern, dass die Bundesländer Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig entschädigen. „Es muss endlich eine, für alle verständliche, nachvollziehbare und für die Weidetierhalter tragbare Definition des günstigen Erhaltungszustandes erfolgen. Erst dann wird es möglich sein, die Rahmenbedingungen für alle – für die Politik, den Wolf und die Schafhaltung festzulegen und diese auch einzuhalten und umzusetzen“, betont Alfons Gimber, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände.
Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss von Landnutzerverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im Aktionsbündnis Forum Natur zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdeleute und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.
Das 10-Punkte-Programm finden Sie hier.
02.07.2020
Aktionsbündnis Forum Natur fordert Umweltministerkonferenz wiederholt zum Dialog auf
„Leider sind die Umweltministerinnen und Umweltminister unserer Aufforderung, an der Verbändeanhörung im Vorfeld der Umweltministerkonferenz teilnehmen zu können, nicht nachgekommen. Es ist unverständlich, dass uns Landwirten, Waldbauern, Landeigentümern, Jägern, Fischern, Anglern, Pferdesportlern und Züchtern der Dialog so offenkundig verweigert wird. Wenn nach Auffassung der UMK nur die Agrarminister für unsere Anliegen zuständig sind, sollte sie den Agrarministern konsequenterweise die Federführung bei Fragen der Landnutzung überlassen“, so der Vorsitzende des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) Max v. Elverfeldt. Die im Aktionsbündnis organisierten Landnutzerverbände hatten Mitte Juni in einem Offenen Brief ihr Unverständnis darüber bekundet, dass die Landnutzer bei den Verbändeanhörungen zur UMK außen vor bleiben sollen, während Umweltverbände regelmäßig zur Agrarministerkonferenz eingeladen werden.
„Die wichtigen Diskussionen über die Zukunft und Ausgestaltung der Agrar- und Umweltpolitik können wir nur im Dialog führen. Wir müssen das Lagerdenken überwinden und uns gemeinsam den Herausforderungen des Klima- und Artenschutzes stellen. Wir sollten über gemeinsame Ziele sprechen und darauf aufbauend passgenaue und praxistaugliche Maßnahmen entwickeln, die eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden. Wir sind nach wie vor zu diesem Dialog bereit“, erklärt Elverfeldt.
17.06.2020
Offener Brief an die Vorsitzende der Umweltministerkonferenz
Das Aktionsbündnis FORUM NATUR (AFN) richtet sich mit einem offenen Brief an die Vorsitzende der Umweltminsterkonferenz und bringt darin sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass das AFN nicht zur Verbändeanhörung eingeladen wurde, wohingehend die Umweltverbände selbstverständlich bei der Agrarministerkonferenz eingebunden werden.
12.11.2019
Kooperation statt Verbote | Dialog statt Konfrontation
Kooperation statt Ordnungsrecht. Dialog statt Konfrontation: Unter diesem Motto hat das Aktionsbündnis Forum Natur gemeinsam mit den Bauernverbänden anlässlich der Unweltministerkonferenz am 14.11. zu einer Demonstration aufgerufen. Wir fordern, Maßnahmen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz praxisnah und im Dialog mit den Landnutzern zu entwickeln und umzusetzen. Die Erklärung an die Umweltminister finden Sie hier: Erklärung zur Umweltministerkonferenz.
24.09.2019
Aktionsbündnis Forum Natur legt Forderungen zur Waldkrise vor
„Die Krise des deutschen Waldes erfordert ein ambitioniertes Vorgehen. Dabei sind Politik und Gesellschaft genauso gefordert, wie die Waldeigentümer. Denn ein gesunder, multifunktionaler und klimaresistenter Wald liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft. Wir erwarten daher, dass die Bundesregierung auf dem Nationalen Waldgipfel die dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen wird“, erklärt der Vorsitzende des Aktionsbündnis Forum Natur Max von Elverfeldt.
Das Aktionsbündnis Forum Natur hat im Vorfeld des Nationalen Waldgipfels konkrete Vorschläge und Forderungen unterbreitet. Dazu zählen Sofortmaßnahmen für die Schadensbeseitigung und die Wiederaufforstung in den Wäldern inklusive eines umfassenden Monitorings, um die aktuellen Schäden bundesweit erfassen zu können.
Außerdem sollen künftig die Ökosystemleistungen des Waldes, wie die CO2-Speicherung, die Luftfilterung und die Wasserspeicherung, honoriert werden. „Die Bundesregierung hat im Klimaschutzprogramm am Freitag beschlossen, die Sicherung der CO2-Senke Wald zu fördern. Das heißt: Die nun beschlossene CO2-Bepreisung muss dazu führen, dass die Sektoren, die CO2 speichern, für ihre Leistung bezahlt werden. Durch eine langfristige Honorierung der Ökosystemleistungen könnte auf weitere dauerhafte Förderungen des Waldes aus Steuermitteln verzichtet werden“, betont Elverfeldt. „Die große Leistung der Waldwirtschaft im Klimaschutz muss nicht nur anerkannt, sondern auch wirtschaftlich belohnt werden“, ergänzte Eberhard Hartelt, stellvertretender Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur.
„Damit der Wald auch künftig ein leistungsfähiger Klimaschützer bleibt, muss eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt werden. Denn nur durch eine nachhaltige Waldnutzung wird CO2 nicht nur im Wald, sondern auch in Holzprodukten gespeichert“, erklärt Elverfeldt und macht deutlich, dass die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz in Industrie, Bauwesen und Handwerk weiter gefördert werden muss.
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum. Gemeinsam setzen wir uns für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raumes durch Gesellschaft und Politik ein. Wir vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten.
Das vollständige Papier zu den Forderungen des Aktionsbündnis Forum Natur finden Sie hier.
20.05.2019
Willkommen Wolf reicht nicht, Politik muss dringend handeln
Aktionsbündnis Forum Natur fordert aktives Wolfsmanagement
Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt exponentiell mit erheblichen Folgen für den ländlichen Raum, die Landnutzer und vor allem die Weidetierhaltung. Die Schäden steigen weiter an, naturnahe Weidewirtschaft gerät in Gefahr. „Willkommen Wolf alleine reicht nicht, es besteht dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene“, betont Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) und Vorsitzender Familienbetriebe Land und Forst. Erschreckend sei, dass die Umweltministerkonferenz keine Fortschritte erzielt habe. Nach jahrelanger Diskussion über die Ausbreitung des nationalen Wolfsbestandes lediglich eine „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ einzurichten, sei für die Menschen im ländlichen Raum und die Weidetierhalter ein Hohn. „Wir erwarten von der Bundeskanzlerin eine rasche Entscheidung, die nach unserer Auffassung nur darin liegen kann, dass der Weg zum Einstieg in ein aktives Wolfsmanagement freigemacht wird“, so von Elverfeldt. Das AFN habe einen Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement vorgelegt. Von Elverfeldt startet im Rahmen einer Pressekonferenz die Initiative des AFN „Wolf bleibt Wolf“ mit der gleichnamigen Internetseite.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes hält es für unrealistisch, alle Weidetierhaltungsregionen einzuzäunen, zumal es keine wolfsicheren Zäune gebe. „Der ländliche Raum kann kein vollverdrahteter Hochsicherheitsraum werden“, sagt Krüsken. Der Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung lasse sich auch nicht mit dem Scheckbuch lösen. Die Wolfspolitik dürfe sich nicht allein darauf stützen, Kosten für Herdenschutz und gerissene Schafe zu entschädigen. „In dicht besiedelten Regionen oder Gebieten mit ausgeprägter Weidewirtschaft sowie auf Almen und an den Küsten ist kein Platz für den Wolf“, bekräftigt Krüsken. Die aktuell diskutierte Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes an das EU-Recht sei ein MUSS, aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wonach die Schadenshöhe als Auslöseschwelle einen Abschuss eines Wolfes abgesenkt werde. Es bedürfe einer Regulierung des Wolfsbestandes.
Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes, hob hervor, dass die rasante Zunahme des Wolfes zu Artenschutzkonflikten führe. So habe der Wolf das älteste Mufflonvorkommen in Deutschland (Göhrde) innerhalb von drei Jahren ausgelöscht. Hinsichtlich der dringend erforderlichen Entnahme von Wölfen lehnt Dr. Wellershoff ein „Sondereinsatzkommando Wolf“ ab. „Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, müssen Jäger vor Ort die ersten Ansprechpartner sein. Ein mobiles bewaffnetes Sondereinsatzkommando Wolf ohne Ortskenntnis kann nur versagen.“ Daher fordert Wellershoff die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht.
Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss aus 15 Spitzenverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im AFN zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.
08.05.2019
Umweltminister müssen konsequentes Wolfsmanagement auf den Weg bringen
Landnutzer sehen bisherige Wolfspolitik als gescheitert an.
Nach realistischen Schätzungen leben bereits jetzt zwischen 1.000 und 1.300 Wölfe in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist anzunehmen. Die Probleme mit dem Wolf nehmen mit seiner Ausbreitung in Deutschland stetig zu. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) sowie die Verbände der Halter von Weidetieren fordern deshalb anlässlich der Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern in Hamburg den Einstieg in ein geregeltes Management für den Wolf. „Zur Akzeptanz des Wolfes bei unseren Mitgliedsbetrieben ist ein aktives Wolfsmanagement wichtig, wobei eine notwendige Entnahme dabei nur über den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erfolgen kann. Ohne ein gezieltes Eingreifen ist sowohl die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren als auch die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf in Frage gestellt“, so Max Frhr. von Elverfeldt, Vorsitzender des AFN.
Die Umweltministerien von Bund und Ländern sollten deshalb den vom AFN vorgelegten Handlungsleitfaden berücksichtigen. Demnach soll es in Deutschland künftig auch Wolfausschlussareale geben, in denen territoriale Rudel nicht geduldet werden. Dies sind beispielsweise Deiche, alpine Regionen oder urbane Gebiete. Das AFN fordert eine aktive Bestandsregulierung des Wolfes auf den Weg zu bringen. „Die bisherige Wolfspolitik bestand im Wesentlichen darin, Probleme mit dem Wolf zu verharmlosen, die Bestände des Wolfes kleinzureden und die Weidetierhalter mit vermeintlich sicheren Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen hinzuhalten. Diese Politik ist gescheitert und von der Realität überholt“, so Elverfeldt.
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum und arbeitet mit den Haltern von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren zusammen. Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raumes durch Gesellschaft und Politik ein. Sie vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten.
Das Managementkonzept finden Sie hier.
20.03.2019
Wahlaufruf des Aktionsbündnis Forum Natur zur Europawahl 2019
Vor der Wahl zum europäischen Parlament ruft das Aktionsbündnis Forum Natur aktiv zur Wahlbeteiligung auf und stellt klare Forderungen an die Europapolitik.
„Europa braucht einen starken ländlichen Raum, aber auch der ländliche Raum braucht ein starkes Europa“, so der Vorsitzende vom Aktionsbündnis Forum Natur Max Freiherr v. Elverfeldt. „Wir wollen Europa weiterentwickeln und stärken. Vor dem Hintergrund haben wir in unserem aktuellen Wahlaufruf konkrete Forderungen für die kommenden Europaabgeordneten formuliert.“
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum. Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raumes durch Gesellschaft und Politik ein. Sie vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten.
13.02.2019
Max Freiherr von Elverfeldt übernimmt Vorsitz im Aktionsbündnis Forum Natur - Eberhard Hartelt als Stellvertreter bestätigt
Der Wolf: Wir müssen uns wehren.
Im Rahmen der Vorstandswahl anlässlich der Mitgliederversammlung des AFN am 12.02.2019 übernimmt Max Freiherr v. Elverfeldt den Vorsitz des Zusammenschlusses zentraler Verbände des ländlichen Raums. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde erneut der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, gewählt.
Baron Elverfeldt löst damit Philipp Freiherr zu Guttenberg als Vorsitzenden ab. Die Mitglieder des AFN dankten Baron Guttenberg für seinen großen Einsatz während seiner achtjährigen Tätigkeit beim Aktionsbündnis Forum Natur.
Max v. Elverfeldt ist Diplom-Kaufmann und leitet in Weeze-Kalbeck am Niederrhein einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Elverfeldt ist Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW sowie stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Familienbetriebe Land und Forst. Zum aktuellen Thema „Wolf“ sagte Frhr. v. Elverfeldt: „Ein Wildtiermanagement des Wolfes bei notwendigen Entnahmen wird nur gelingen, wenn die Entnahme durch die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erfolgt.“
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum. Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raumes durch Gesellschaft und Politik ein. Sie vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten.
Foto: (v. links n. rechts) Philipp Frhr zu Guttenberg, Max Frhr. von Elverfeldt, Herr Eberhard Hartelt
16.01.2019
Neue Wege im Wolfsmanagement gehen
Landnutzer fordern Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild. Grundlage soll eine wildökologische Raumplanung sein. Für die sich schnell ausbreitenden Wölfe wird ein Akzeptanzbestand empfohlen
Der Bestand an Wölfen in Deutschland wächst jährlich um etwa 30 Prozent. Nach realistischen Schätzungen leben inzwischen über 1.000 Tiere in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist anzunehmen. Damit nehmen die Konflikte weiter zu. Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) haben deshalb heute anlässlich der Amtschefkonferenz der Agrarministerien ein neues Managementkonzept für den Wolf vorgelegt und fordern für die Zukunft ein aktives Eingreifen in die Wolfsbestände. Die wissenschaftliche Beratung hat Professor Dr. Dr. Sven Herzog von der Universität Dresden übernommen.
Die AFN-Verbände regen für die Zukunft ein aktives Bestandsmanagement nach dem Vorbild der skandinavischen Schutzjagd an. Grundlage ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand: Die einzelnen Bundesländer sollen ihren individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation leisten und gleichzeitig nach oben eine Grenze definieren, die weiterhin die gerade auch naturschutzfachlich dringend notwendige Weidetierwirtschaft garantiert.
Basis für den Schutzjagdansatz ist eine wildökologische Raumplanung. Demnach gibt es drei Kategorien. In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten oder auf Truppenübungsplätzen. In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden. In Wolfsausschlussarealen sollen territoriale Wolfsrudel nicht toleriert werden, insbesondere in Hinblick auf die Gefahrenabwehr. Urbane Gebiete gehören dazu ebenso wie der alpine Raum oder Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial.
Vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen werden Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement in der politischen Diskussion bereits jetzt laut, weitere Länder werden folgen. Nach Ansicht des AFN sind die Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population mit mittlerweile über 8.000 Individuen, deren günstiger Erhaltungszustand zweifelsfrei gesichert ist. Damit widersprechen die Nutzerverbände dem Bundesamt für Naturschutz. Die Herausgeber des Managementskonzepts für den Wolf weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser laufend fortgeschrieben werden muss.
05.06.2018
Rückkehr des Wolfes geht nur mit Akzeptanz und Regulierung
Breites Verbändebündnis legt zur Umweltministerkonferenz Aktionsplan Wolf vor
Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland führt im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stellt gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage. Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 in Bremen legt daher ein breites Bündnis von 18 Verbänden des ländlichen Raums - das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter - einen gemeinsamen Aktionsplan Wolf vor. Gemeinsam fordern die Verbände von den Umweltministern von Bund und Ländern, dass der Schutz des Menschen eindeutig Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss. Es sei nicht länger vertretbar, der Bevölkerung und den betroffenen Tierhaltern mit bewusst kleingerechneten Wolfsbeständen die realen Verhältnisse in Deutschland vorzuenthalten. Die Verbände gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2018 eine Wolfspopulation von über 1.000 Tieren lebe und die Population jährlich um über 30 Prozent exponentiell wachse.
Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung bis hin zur Kompensation von Schäden für unzulänglich und fordern eine grundlegende Neujustierung. Aufgrund von Zweifeln an der Genauigkeit der bisherigen genetischen Analyse, fordern die Verbände die Einführung einer B-Probe. Die B-Probe ist in Zweifelsfällen durch ein unabhängiges, anerkanntes und akkreditiertes Labor zu untersuchen. Die Verbände fordern darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast bei der Entschädigung von Wolfsrissen. Zukünftig muss eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Verbände betonen, dass zur Vermeidung von Wolfsrissen der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen eine große Bedeutung zukommt. Jedoch habe die Prävention auch Grenzen. Eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland sei weder naturschutzfachlich verantwortbar und wirtschaftlich darstellbar noch gesellschaftlich akzeptiert. Bund und Länder seien gefordert, bei der Prävention mehr auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und beim Herdenschutzmanagement abgestimmt und bundesweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen. Basis für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen müsse die Einzäunung sein, die zur Verhinderung des Ausbruchs der Weidetiere in der Region üblich ist.
Ferner fordern die Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer, dass die wissenschaftlich belegten Fakten anerkannt werden, wonach es sich bei den in Deutschland lebenden Wölfen nicht um eine eigenständige Population handelt, sondern um den Westrand des Nordosteuropäischen Vorkommens. Dessen günstiger Erhaltungszustand stand nie in Frage. Von daher bestehe keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie zu belassen, betonen die Verbände.
Das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter bekräftigen ferner, dass zu einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf künftig auch die Entnahme gehören wird. Die Erhaltung der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung des Wolfes nicht vereinbar. In Ländern wie Frankreich und Schweden werde bereits heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände eingegriffen. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen dient explizit dem Schutz der Tierhaltung und ist EU-rechtskonform. Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung soll über das bewährte Reviersystem erfolgen. Nach Ansicht der Verbände wird es erforderlich sein, Wölfe zu entnehmen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzmaßnahmen überwinden oder sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben. Darüber hinaus könne es Regionen geben, in denen eine dauerhafte Ansiedlung eines Wolfsrudels zu unauflöslichen Konflikten mit anderen Zielen führt, etwa der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft. Auch in Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen nicht umsetzbar sind bzw. Grünlandregionen, die nicht flächendeckend wolfsabweisend eingezäunt werden können, wird eine Entnahme von Wolfsrudeln zur Verhinderung der Ansiedelung nötig sein.
Der Aktionsplan Wolf des Aktionsbündnis Forum Natur und der Verbände der Weidetierhalter wird von den folgenden Verbänden unterstützt:
AGDW - Die Waldeigentümer
Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Bundesverband Deutscher Berufsjäger
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter
Bundesverband Mineralische Rohstoffe
Bundesverband Rind und Schwein
Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung
Deutscher Bauernverband
Deutscher Fischerei-Verband
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
Deutscher Jagdverband
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Deutscher Weinbauverband
Familienbetriebe Land und Forst
Orden Deutscher Falkoniere
Orden "Der Silberne Bruch"
Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie
Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände
06.11.2017
Aktuelle Forderungen des Aktionsbündnis Forum Natur
Durch eine nachhaltige Naturnutzung kann die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden.
Nachhaltig nutzen und schützen sind zwei Seiten derselben Medaille. Denn nur der durch das Eigeninteresse bedingte verantwortungsvolle Umgang der Grundeigentümer und Bewirtschafter bietet die Gewähr für einen erfolgreichen Umwelt- und Naturschutz.
Bildung eines Ministeriums für den ländlichen Raum:
Durch die Bildung eines solchen Ministeriums wird die Stimme des ländlichen Raums mit seinen Menschen und Bedürfnissen sowie seiner Bedeutung gestärkt, damit er ein attraktiver und vielfältiger Lebensraum bleibt.
Anerkennung der Leistungen:
Die nachhaltige Bewirtschaftung durch Land-, Forst- sowie Fischwirte, Winzer und Jäger liefert der Gesellschaft zahlreiche Leistungen. Diesem Engagement für den Erhalt der Kulturlandschaften muss eine angemessene Anerkennung in Form einer Vergütung gegenüberstehen.
Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht:
Eine rechtliche und finanzielle Klärung der Grundlagen für den Vertragsnaturschutz, um diesen ordnungsrechtlichen Maßnahmen vorzuziehen, ist unabdingbar.
Öffnungsklauseln für Gesetze und Verwaltungsvorschriften:
Für Natur- und Umweltschutzbelange müssen konkrete Zielvorgaben erarbeitet werden und die Freiheit der Umsetzung, Wahl der Maßnahmen und der Weg zur Erreichung dieser Ziele bei den Flächeneigentümern liegen. Generell müssen die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und die strukturellen Auswirkungen neuer Anforderungen auf die Familien- und Mehrfamilienbetriebe stärker beachtet werden.
Steuer-, Sozial- und Eigentumspolitik:
Die Wiedereinführung oder Erhöhung von Substanzsteuern ist abzulehnen. In der agrarsozialen Sicherung muss der Bund weiter für eine verlässliche Finanzierung sorgen. Am Bodenmarkt muss der Vorrang für Landwirte gelten.
Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis:
Der Zugang zu modernen Produktionsmitteln und Innovationen sowie ein schneller Wissenstransfer von der Forschung in die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Praxis, um Ertragspotenziale des ländlichen Raums ressourcenschonend und unter Beachtung sozialer Standards zu realisieren, muss gefördert werden.
Wiederkehrende Vergütung für die Einräumung von Leitungsrechten:
Bisher erfolgte die Regulierung über eine einmalige Grunddienstbarkeitsentschädigung. Das entspricht nicht mehr der Realität bei privatnützig betriebenen Leitungen. Es muss daher eine wiederkehrende Vergütung für die Flächeninanspruchnahme erfolgen.
Stärkung der Markt- und Wettbewerbsposition:
Die Position der Erzeuger in der Lebensmittelkette, auch im Wettbewerbsrecht, muss gestärkt werden. Alle Absatzkanäle von der Direkt- und Regionalvermarktung bis hin zum Zugang zu Exportmärkten müssen unterstützt werden.
Abbau der Bürokratie auf EU-Ebene:
Die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik sollte mit Blick auf den Auf-wand für die Unternehmen und hinsichtlich ihrer Umsetzung vereinfacht werden. Der Abbau der Bürokratie und Verwaltungen ist ein zentrales Thema.
Eine starke Agrarförderung:
Eine starke Agrarförderung innerhalb der GAP ist unabdingbar. Die Direktzahlungen in der 1. Säule spielen hierbei als Grundgerüst für die Einkommensstabilisierung eine bedeutende Rolle. Für Kri-senzeiten mit niedrigen Erträgen und/oder niedrigen Marktpreisen sollten Risikomanagementin-strumente als Ergänzung zu den Direktzahlungen ausgebaut werden.
„Marshallplan“ für den Wald:
Ein Strukturförderprogramm für den Kleinprivatwald zur Etablierung kartellrechtskonformer Strukturen ist notwendig.
Schutzstatus von Natura 2000-Arten:
Bestimmte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit günstigem Erhaltungszustand wie z.B. Wolf oder Biber, sollten in Anhang V überführt werden. Gleiches gilt für den Kormoran in Bezug auf Anhang II a der Vogel-Richtlinie. Um adaptive Managementmaßnahmen zu ermöglichen, sind die Spielräume, die die europäischen Richtlinien schon jetzt lassen, auszuschöpfen. Eine Aufnahme in das Jagdrecht mit Rückgriff auf das bewährte Reviersystem und die jagdliche Infrastruktur ist zu prüfen.
Schutz vor wolfsverursachten Nutztierschäden:
Mit dem Ansteigen der Wolfspopulation steigt auch die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere. Die Dun-kelziffer bei Nutztierrissen ist hoch und eine objektive Beurteilung fehlt. Im Sinne eines wirksamen Herdenschutzes ist es dringend erforderlich, bundesweit zu einheitlichen Regeln zu präventiven Schutzmaßnahmen zu kommen.
Bundeseinheitliche Regelung jagdrechtlicher Vorgaben:
Das Jagdrecht muss als Eigentumsrecht gewährleistet und die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz beibehalten werden. Zur Vermeidung von Rechtszersplitterung ist das Bundesjagdge-setz in drei Punkten weiterzuentwickeln: Wissens- und praxisorientierte Bleiminimierung statt eines Bleiverbots, detaillierte Festlegung der Anforderungen an die Jägerprüfung sowie Einführung eines Schießübungsnachweises zur Jagdscheinverlängerung.
Keine Verschärfung des Waffengesetzes:
Es bedarf keiner weiteren Verschärfung des Waffengesetzes. Die noch ausstehende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie darf über das zwingend Erforderliche nicht hinausgehen.
Fanggebietsverluste durch konkurrierende Nutzungen, Angelverbote:
Die Fanggebietsverluste durch konkurrierende Nutzungen wie Offshore-Windparks oder Seekabel führen zu fortlaufenden Verschlechterungen der Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Betriebe und müssen auf dem Meer und im Binnenland verhindert werden. Erhalt und Sicherung der Fischereirechte wären dabei eine Möglichkeit. Dasselbe gilt für geplante Angelverbote in Schutz-gebieten, die den Naturschutz nicht stärken.
Hier finden Sie das Forderungspapier des Aktionsbündnis Forum Natur auch als PDF.
02.03.2017
Zu Guttenberg: ein weiterer Schuss vor den Bug: EU-Kommission muss endlich auf Kooperation mit den Bewirtschaftern im ländlichen Raum setzen
Bei der Verwaltung, Finanzierung und Überwachung des Natura- 2000-Netzes gibt es erhebliche Mängel. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Rechnungshof in einem aktuellen Bericht, der vor wenigen Tagen vorgestellt wurde. Laut der Prüfer sei die Verwaltung des Netzes durch die Mitgliedstaaten mangelhaft, die Finanzierung sei durch eine erhebliche Intransparenz gekennzeichnet. „Der Europäische Rechnungshof bestätigt die Erfahrung, die auch die Landnutzer sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene seit vielen Jahren machen: Bei der Umsetzung von Natura 2000 fehlt es an Transparenz, Finanzierung und Kooperationsfähigkeit“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Vizepräsident des europäischen Waldbesitzerverbandes CEPF. Er forderte eine stärkere Kooperationsbereitschaft von Seiten der EUKommission mit den Landnutzern: „Wer die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im ländlichen Raum nach wie vor ausgrenzt, erweist Wirtschaft und Naturschutz einen Bärendienst.“
In den Bericht des Rechnungshofes flossen die Erfahrungen aus 24 Natura-2000-Gebieten in Deutschland, Frankreich, Spanien, Polen und Rumänien ein, die zu weiten Teilen die beiden Richtlinien – die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie – umsetzen. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass die Koordination sowohl zwischen den Behörden als auch zwischen den Interessengruppen und Mitgliedstaaten erhebliche Defizite aufweise. So habe die EU-Kommission ihre Orientierungshilfen mehr schlecht als recht kommuniziert. Zudem waren die Finanzierungsregelungen unklar und nicht ausreichend auf die Zielgebiete zugeschnitten. „Solche Ergebnisse machen deutlich: Die EU-Kommission hat dringenden Reformbedarf, um der EU-Müdigkeit in Teilen des ländlichen Raumes entgegenzuwirken und ein Auseinanderdriften Europas zu verhindern“, sagte zu Guttenberg.
Klare Mängel fanden die Prüfer des Rechnungshofes auch bei Überwachung und Berichterstattung, unvollständige Datensätze aus den Mitgliedstaaten etwa seien die Folge. „Unklare Regelungen und mangelnde Transparenz auf EU-Ebene öffnen Räume für Willkür, die wir auf der Fläche seit vielen Jahren erleben. “, so der Präsident des Aktionsbündnisses. So hätten die Landnutzer nach 24 Jahren Natura 2000 immer wieder die Erfahrung gemacht, dass ihr Beitrag zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Artenvielfalt in den Debatten um die Ausgestaltung der beiden Natura-2000-Richtlinien keine Rolle spiele. Statt auf Dialog mit den Landnutzern als den direkt Betroffenen sowie auf Anreize zu setzen, habe die EU-Kommission den Raum geöffnet für weitere Restriktionen und Sanktionen. Zu Guttenberg: „Die EU-Naturschutzpolitik und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird leider weiterhin scheitern, wenn nicht schnell das Ruder herumgerissen wird. Nachhaltigkeit gibt es nur mit der Einbindung der betroffenen Landnutzer. Der Bericht des Rechnungshofes ist hoffentlich der letzte Schuss vor den Bug.“
Den Bericht des Europäischen Rechnungshofes finden Sie unter
http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=40768
20.12.2016
Zu Guttenberg: EU-Kommission muss den Landnutzern die Tür zu Kooperation und Dialog öffnen
„Die EU-Kommission muss die Landnutzer einbeziehen, wenn sie ihre Naturschutz-Gesetzgebung auf einen festen Sockel stellen will“, sagte der Präsident des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN), Philipp zu Guttenberg. Im Rahmen eines Fitness-Checks in mehreren Mitgliedstaaten hatte die EU-Kommission das Naturschutzrecht auf europäischer Ebene überprüft. Sie ist aktuell zum Schluss gekommen, dass die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie effektiv und praktikabel seien. Laut zu Guttenberg würden die beiden Richtlinien bislang zu wenig auf einen kooperativen Naturschutz mit den Landnutzern, sondern auf statische Auflagen und Schutzgebiete setzen. Zu Guttenberg: „Die Erfahrungen aus der Praxis nach 24 Jahren Natura 2000 machen deutlich: Wir brauchen einen Kurswechsel auf Seiten der EU-Kommission. Betroffene Landnutzer und Eigentümer müssen einbezogen werden, um negative Effekte auf Wirtschaft und Naturschutz zu vermeiden.“
Der Präsident warnte angesichts dieser Erfahrung davor, dass aufgrund mangelnder Offenheit und Kooperationsbereitschaft von Seiten der Kommission die EU-Müdigkeit verstärkt wird. „Die politische Spitze in Brüssel steht aktuell vor großen Herausforderungen: Sie kann nur an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, wenn sie die kritischen Stimmungen ernst nimmt und einer großen Gruppe wie den Eigentümern und Landnutzern als direkt Betroffene ihrer Politik die Tür zu Dialog und Kooperation öffnet.“
Bislang - so die Kritik des Aktionsbündnisses - habe die Kommission den Eigentümern und Bewirtschaftern keinen Raum geboten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der beiden Richtlinien einzubringen. Daher hatte das AFN kürzlich die Ergebnisse eines eigenen juristischen und naturwissenschaftlichen Gutachtens des „Kölner Büro für Faunistik“ und der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ vorgestellt. Dieses ist u.a. zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorgehen der EU-Kommission Akzeptanzprobleme geschaffen hat, da der Schutz des Eigentums einen geringeren Stellenwert habe als der Schutz der Natur und damit zu negativen Effekten für alle Beteiligten führt.
Als eine Maßnahme haben die Gutachter daher den Vertragsnaturschutz vorgeschlagen: „Vertragliche Lösungen sollten einen Vorrang vor ordnungspolitischen Maßnahmen haben“, heißt es in dem Schriftstück. Sie plädieren zudem dafür, in bestehenden Förderprogrammen von EU und Mitgliedstaaten die Eigentümer und Bewirtschafter vorrangig zu berücksichtigen, damit sich diese effektiver und aktiver am Naturschutz beteiligen könnten. Darüber hinaus sollten schwerwiegende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte einen angemessen Ausgleich nach sich ziehen.
Insgesamt plädieren die Gutachter dafür, ein stärkeres Anreizsystem an die Stelle von Restriktionen und Sanktionen zu setzen. Mehr Kooperationsbereitschaft von Seiten des Naturschutzes würde die Motivation bei den Bewirtschaftern des Landes erhöhen, bei Naturschutzmaßnahmen mitzumachen. Zu Guttenberg: „Die Landnutzer müssen wieder die Erfahrung machen, dass die Europäische Union politisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und nicht nur aus Restriktionen besteht.“
02.11.2016
Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien: Erfahrungen der Landnutzer einbeziehen
Das Bundesamt für Naturschutz hat ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Begleitung des derzeit stattfindenden EU Fitness Checks der Natura 2000-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinien) vergeben. Die Bosch & Partner GmbH führt dazu aktuell eine Onlineumfrage durch, um die praktischen Erfahrungen mit der Anwendung der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung zu untersuchen – allerdings ohne dabei den landnutzenden Verbänden die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben.
Lediglich Behörden oder Umweltverbände sind dafür vorgesehen, den Fragebogen zu beantworten. Das Aktionsbündnis Forum Natur hätte sich gern in diese Erfassung eingebracht. Vertritt das Bündnis doch 17 landnutzende Verbände und damit über 6 Millionen Menschen des ländlichen Raums, die von den Natura 2000-Richtlinien direkt betroffen sind. Unsere Forderung ist deshalb: Aufarbeitung und Recherche praktischer Erfahrungen mit der Anwendung der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung darf nicht ohne die landnutzenden Verbände geschehen.
05.09.2016
Rechts- und naturwissenschaftliches Gutachten zum EU Fitness Check für die FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie liefern einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt in den EU-Mitgliedstaaten. Das durch die Richtlinien begründete Schutzsystem soll einen einheitlichen und hohen Schutzstandard gewährleisten. Das Aktionsbündnis Forum Natur hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, in welchen Bereichen in der Vollzugspraxis Schwierigkeiten bei der Anwendung von Vorgaben dieser Richtlinien auftreten und welche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Dieses Gutachten ist durch die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert worden.
Das Gutachten auf Deutsch können Sie hier herunterladen - das Gutachten in englischer sprache laden sie bitte hier herunter.
22.02.2016
Zu Guttenberg: Naturschutz funktioniert nur mit Landnutzern
„Die Landnutzer müssen in die EU-Gesetzgebung zum Naturschutz auf gleicher Augenhöhe einbezogen werden, da sie von der Umsetzung direkt betroffen sind“, forderte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer in Deutschland, heute in Brüssel. Im Januar 2015 hatte die Europäische Kommission den REFIT-Prozess für die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie begonnen. In mehreren Mitgliedstaaten hatte die Generaldirektion Umwelt in öffentlichen und halböffentlichen Gesprächen versucht, sich unter anderem über die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien ein Bild zu machen. „Allerdings hat die Kommission den Eigentümern und Bewirtschaftern keinen Raum geboten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der beiden Richtlinien einzubringen“, so die Kritik des AFN-Vorsitzenden. Daher hat das AFN ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Lücke füllen soll. Das juristische und naturwissenschaftliche Gutachten des „Kölner Büro für Faunistik“ und der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Vorgehen Akzeptanzprobleme schafft und damit zu negativen Effekten für Wirtschaft und Naturschutz führt. Neben einer Bestandsaufnahme zeigt es daher auch Lösungswege auf.
Auf einer heute in Brüssel stattfindenden Veranstaltung des AFN werden die Ergebnisse dieses Gutachtens vorgestellt und die Erfahrungen aus der Praxis nach 24 Jahren Natura 2000 bilanziert.
Ein zentrales Ergebnis der Gutachter ist, dass die Umsetzung der Richtlinien zu erheblichen Akzeptanzproblemen geführt hat, da oftmals der „Schutz des Wertes des Eigentums einen geringeren Stellenwert“ habe als der Schutz der Natur. Sie plädieren dafür, die Kommunikation mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern deutlich zu verbessern. So sollte die Vorbereitung und Umsetzung von Managementplänen, die auf eine Verbesserung des Erhaltungszustandes abzielen, transparent und im Einvernehmen mit den Bewirtschaftern aufgestellt werden. „Landnutzer und Eigentümer müssen einbezogen werden, um negative Effekte auf Wirtschaft und Naturschutz zu vermeiden“, forderte zu Guttenberg. „Wir sind offen für Gespräche, denn Nachhaltigkeit und Naturschutz zählen zur Basis unseres Wirtschaftens.“
Als ein Mittel, um die Akzeptanz bei den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern zu erhöhen, schlagen die Gutachter den Vertragsnaturschutz vor. „Vertragliche Lösungen sollten einen Vorrang vor ordnungspolitischen Maßnahmen haben“, heißt es. Dies ermögliche zudem eine Kombination von Schutz- und Förderinstrumenten. Sie schlagen zudem vor, bestehende Förderprogramme von EU und Mitgliedstaaten für Eigentümer und Bewirtschafter vorrangig zu berücksichtigen, damit sich diese effektiver und aktiver am Naturschutz beteiligen könnten. Darüber hinaus sollten schwerwiegende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte einen angemessen Ausgleich nach sich ziehen, heißt es in dem Schriftstück.
Auch auf einen weiteren kritischen Punkt weisen die Gutachter hin, bei dem der Artenschutz konterkariert wird: So ziele die Vogelschutzrichtlinie auf den Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten ab, ob sie nun gefährdet seien oder nicht. Zudem würde eine uneingeschränkte Anwendung von artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie nicht nur die Bewirtschaftung von forstwirtschaftlichen Flächen unmöglich machen, sondern auch mit der Erhaltung von Vogelarten kollidieren, die auf Kulturlandschaften und bewirtschaftete Lebensräume angewiesen sind. „Mit derartig praxisfernen Regelungen stellt sich der Artenschutz ein Bein. Dies geht am Ende auf Kosten von Wirtschaft und Naturschutz“, kritisierte der AFN-Vorsitzende.
Insgesamt plädieren die Gutachter dafür, einen flexibleren Umgang mit Schutzzielen und ein stärkeres Anreizsystem an die Stelle von Restriktionen und Sanktionen zu setzen. Mehr Kooperationsbereitschaft von Seiten des Naturschutzes würde nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Motivation bei den Landnutzern erhöhen, bei Naturschutzmaßnahmen mitzumachen. Zu Guttenberg: „Wer keine Chance bekommt mitzureden, hat keine Motivation mitzumachen. Naturschutz hat auf Dauer nur Bestand, wenn er im Dialog mit den Landnutzern umgesetzt wird.“
Bei dem Gutachten „EU-Fitness Check für die FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ handelt es sich um ein rechts- und naturwissenschaftliches Gutachten. Es wird heute auf der AFN-Veranstaltung in Brüssel „Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Erfahrungen aus der Praxis nach 24 Jahren Natura 2000“ vorgestellt.
Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an info@forum-natur.de
vorne (v.l.): Catrin Schiffer - BDI, Ulrike Müller - MdEP, Dr. Frank Fellenberg - Kanzlei Redeker;
hinten (v.l.): Stefan Leiner - GD Umwelt, Eberhard Hartelt - Umweltbeauftragter des DBV, Dr. Claus Albrecht - Kölner Büro für Faunistik, Wolfgang Schleicher - Referatsleiter Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU, Philipp Freiherr zu Guttenberg - Vorsitzender Aktionsbündnis Forum Natur
17.06.2015
Jede Stimme zählt
Fitness Check der Natura 2000-Richtlinien
Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ruft alle Landnutzer dazu auf, sich an dem Fragebogen innerhalb des öffentlichen Konsultationsprozesses der EU (Fitness Check) zum europäischen Naturschutzrecht zu beteiligen. Bis zum 24. Juli 2015 findet die öffentliche Konsultation für eine Überprüfung der Natura 2000-Richtlinien statt.
Auf der Homepage des AFN kann jetzt jeder in wenigen Minuten direkt an der Umfrage teilnehmen (http://natura2000.forum-natur.de). Um Transparenz zu wahren, erscheinen die Fragen mit erläuternden Antworten direkt auf der Seite. Nach Ansicht des AFN sollte der Naturschutz durch bessere Akzeptanz nach dem Grundsatz „Schutz durch Nutzung“ gestärkt werden.
Selbstverständlich hat jeder die Möglichkeit, die EU-Konsultation auf der Seite auch individuell zu beantworten.
Jede Stimmte zählt, damit Landnutzer als Experten in alle Natura 2000 betreffen-den Prozesse involviert werden und die Richtlinien einen praktikablen Natur-schutz ermöglichen. Deshalb ist die Überprüfung der Richtlinien so essentiell.
Das Aktionsbündnis Forum Natur ist ein Zusammenschluss von 17 naturnutzen-den Verbänden und setzt sich für eine stärkere Wahrnehmung und eine nachhal-tige Sicherung eines gemeinsamen Natur- und Lebensraumes durch Gesellschaft und Politik ein. Das AFN vertritt über 6 Millionen Menschen des ländlichen Raums.
17.06.2015
Beteiligen Sie sich an der Fragebogenaktion der EU-Kommission
Hier können Sie in wenigen Minuten an der Umfrage zum Fitness-Check der Natura 2000-Richtlinien teilnehmen (siehe auch die Pressemitteilung von heute).
Jede Stimme zählt!
19.11.2014
Guttenberg spricht auf Regionalkonferenz des LJV in NRW
Das Grußwort von Philipp Freiherr zu Guttenberg auf der Regionalkonferenz des LJV in Bielefeld fand großen Anklang.
(Bielefeld, 19. November 2014) Auf der Regionalkonferenz des Landesjagdverbands NRW sprach Philipp Freiherr zu Guttenberg am Mittwoch ein Grußwort und stieß mit seinen Worten bei den mehr als 3.000 Anwesenden auf großen Anklang.
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter:
http://www.jagdverband.de/content/volles-haus-der-stadthalle-bielefeld
30.06.2014
Merkwürdiges Bündnis von Natur- und Tierschutz
Aktionsbündnis Forum Natur und Deutscher Jagdverband: Nabu und BUND auf dem Irrweg
(Berlin, 30. Juni 2014) Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) zeigen sich erstaunt über ein Bündnis der Naturschutzverbände Nabu und BUND mit erklärten Jagdgegnern in Nordrhein-Westfalen. Es ist laut AFN und DJV ein gefährlicher Irrweg und das falsche Signal, mit Tierrechtsorganisationen wie „Peta“ und „Menschen für Tierrechte“ auf Landesebene Allianzen für eine Jagdreform einzugehen, weil ebendiese für jeden nachlesbar die Abschaffung der Jagd fordern. DJV-Präsident Hartwig Fischer sagte dazu: „Fundamentalistische Organisationen, die dem Menschen das Recht abstreiten, Tiere zu nutzen, sind keine Partner für eine geplante Jagdreform.“
AFN und DJV fordern Nabu und BUND auf, den Kurs in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg zu korrigieren: Eine erfolgreiche Jagdreform ohne den ehrlichen Dialog mit den tatsächlich Betroffenen wird es nicht geben. „Jagdrecht ist Eigentumsrecht, und das seit der Revolution von 1848. Vier Millionen Menschen und ihre Familien besitzen forst- oder landwirtschaftliche Flächen und somit das Jagdrecht. Das lassen sie sich nicht einfach wegnehmen“, betonte der AFN-Vorsitzende Philipp Freiherr zu Guttenberg. Jagd sei notwendig, um Wildschäden und Seuchen zu verhindern und den Artenschutz zu fördern. Den meisten Grundbesitzern sei dies bewusst, so Fischer und Freiherr zu Guttenberg: „Genau deshalb haben bisher nur wenige Menschen ihre Grundstücke befrieden lassen.“ Die bei Behörden vorliegenden Anträge summieren sich nach DJV-Hochrechnung auf weniger als 0,1 Promille der bundesweiten Jagdfläche von knapp 32 Millionen Hektar.
DJV und AFN machten deutlich, dass beim Jagdrecht das Verhältnis zwischen Einschränkungen und Freiheiten nicht aus dem Gleichgewicht geraten darf. In Baden-Württemberg droht dies der Fall zu werden, wie ein Fachartikel von Professor Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, zeigt. Sein Fazit: Jagdrecht sei Teil des Eigentumsrechts. Geplante Einschränkungen wie ein pauschales Fütterungsverbot oder eine Jagdruhe auf Schwarzwild stellten erhebliche Eingriffe dar. Grundsätzlich seien die Beschränkungen begründungsbedürftig, nicht die Jagd selbst.
DJV und AFN wenden sich nicht per se gegen Änderungen des Jagdgesetzes. Anpassungen sind ein normaler Vorgang, seit 1952 wurde das Bundesjagdgesetz mehrmals novelliert, zuletzt 2013: Die Befriedung von Grundstücken aus Gewissensgründen wurde eingeführt. Zu Biologie und Einfluss von Wildtieren in unserer Kulturlandschaft besteht nach Ansicht von AFN und DJV weiterer Forschungsbedarf. Etwa, um wissensbasierte und praxisorientierte Grundlagen für eine Jagdrechtsreform zu schaffen. Die beiden Verbände laden Nabu und BUND ein, die Wildtierforschung partnerschaftlich zu forcieren.
Die im AFN zusammengeschlossenen 19 Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden kann. Das AFN vertritt insgesamt mehr als 6 Millionen Menschen des ländlichen Raums. Der DJV vertritt als Dachverband rund 245.000 Jäger in Deutschland.
01.04.2014
Neue Website des Aktionsbündnis Forum Natur gestartet
Das Aktionsbündnis Forum Natur freut sich, Ihnen hiermit seine neue Website zu präsentieren und hofft, dass diese Ihnen als hilfreiche Informationsplattform dienen wird. Sie können die Website wie bisher unter www.forum-natur.de aufrufen, gern auch über ein Smartphone, denn die Seite ist auch für dieses Format optimiert.
Viel Vergnügen auf der neuen Website wünscht Ihnen,
das Aktionsbündnis Forum Natur.
27.10.2013
Pressemeldung - Wahlprüfsteine des Aktionsbündnisses Forum Natur
Der Fragenkatalog umfasst unterschiedliche Themengebiete: Grundlegend ist der Schutz des privaten Eigentums an Grund und Boden als Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften. Weiter stehen im Fokus das Erhaltungsgebot und der Schutz für landwirtschaftliche Flächen, sowie der Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder. Die Bewahrung des bestehenden Jagdrechtssystems und Anerkennung einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft sind ebenso von Relevanz wie die langfristige Festlegung auf die Sicherung und den Abbau von im Wasser und Boden befindlichen Rohstoffen. Zudem wird nach Maßnahmen zur Schaffung von Akzeptanz für die Energiewende gefragt. Schlussendlich die Frage nach der Ausrichtung der zukünftigen Finanzpolitik: Hier muss für die Mitglieder Klarheit geschaffen werden, ob nicht durch Steuern oder Abgaben in die Substanz der Betriebe eingegriffen und dadurch Arbeitsplätze gefährdet und das generationenübergreifende Vorsorgeprinzip nachhaltigen Wirtschaftens aufgekündigt werden. Die Antworten der Parteien auf die Anregungen und Forderungen des AFN werden in Kürze erwartet und können dann als Orientierung für die Mitglieder bei Ihrer Wahlentscheidung dienen. Das Aktionsbündnis Forum Natur setzt sich für eine nachhaltige Nutzung und den Schutz von Natur und Landschaft ein. Die dort zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden kann.
01.08.2013
Pressemeldung – Was kommt auf uns zu in der nächsten Legislaturperiode?
Wahlprüfsteine des Aktionsbündnisses Forum Natur
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 hatte Philipp Freiherr zu Guttenberg im Mai einen Fragenkatalog an die im Bundestag vertretenden Parteien versandt und zur Stellungnahme aufgefordert. Nun liegen uns die Antworten der Parteien (s. Anlage)vor.
„Mit der Wahl 2013 stehen wichtige Weichenstellungen an und so freuen wir uns, unseren Mitgliedern mit den erhaltenen Antworten eine Orientierungshilfe geben zu können.“ betonte Baron Guttenberg.
Der Fragenkatalog umfasst unterschiedliche Themengebiete und stellvertretend seien die Antworten zum Thema Eigentumsschutz, Energiewende, Substanzbesteuerung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht nachfolgend kurz zusammengefasst.
Auf die Frage zur Bedeutung des Eigentums sieht die Gewichtung der Parteien unterschiedlich aus. Sehen CDU/CSU und FDP das Eigentum in erster Linie als elementares Grundrecht, so betonen die Oppositionsparteien vor allem die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Hinsichtlich der Energiewende gibt es unterschiedliche Standpunkte. Sieht die SPD keinen Handlungsbedarf in Bezug auf eine angemessene Entschädigung der vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer, wollen die Regierungsfraktionen sich um faire Konsensentscheidungen mit den Eigentümern bemühen.
Zu den Plänen der zukünftigen Steuerpolitik ist sich die Regierungskoalition einig, dass eine Besteuerung weiterhin nur aufgrund der Erträge erfolgen soll. Die Opposition hält jeweils in unterschiedlichen Abstufungen an ihren konkreten Plänen bezüglich einer Vermögensabgabe und einer Vermögenssteuer fest.
Auf die Frage zur Umsetzung von EU Richtlinien sind sich alle Parteien einig, dass hier das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Die FDP regt zudem an, ein Subsidiaritätsgericht zur Verfolgung von Kompetenzverstößen einzuführen.
Das Aktionsbündnis Forum Natur setzt sich für eine nachhaltige Nutzung und den Schutz von Natur und Landschaft ein. Die dort zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden kann.
18.04.2011
Pressemeldung - Erklärung des Aktionsbündnisses Forum Natur zum Kormoranmanagement
Die Zahl der Brutpaare des Kormorans hat in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten ständig zugenommen. Waren es 1980 noch weniger als 1 000 Brutpaare, so stieg ihre Zahl bis heute auf über 24 000 an. Daraus kann eine Gesamtzahl von mehr als 130 000 Vögeln abgeleitet werden.
In anderen Ländern Europas ist eine ähnliche Situation zu verzeichnen. In ganz Europa muss gegenwärtig mit einer Zahl von rund 400 000 Brutpaaren und insgesamt mehr als 2 Millionen Vögeln gerechnet werden. Die hierdurch verursachte tägliche Fischentnahme beläuft sich auf 1 000 t.
Diese stetige Zunahme der Kormoranbestände bedroht die aquatische Artenvielfalt, verhindert eine nachhaltige fischereiliche Bewirtschaftung unserer natürlichen Gewässer durch Angler und Berufsfischer und gefährdet Artenschutzprogramme für gefährdete Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Äsche und Aal.
Gleichzeitig richten Kormorane in den Satzfischbeständen der Teichwirtschaften so erhebliche Schäden an, dass die Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sind. Verschwinden die ökologisch wichtigen Teiche aus der Landschaft, ist das ein Verlust für die Biodiversität und für den Naturschutz.
Es geht nicht um einen „Ausrottungsfeldzug“ gegen den Kormoran, sondern um die nachhaltige Regulierung der Bestände, wie sie bei zahlreichen anderen Tierarten wie Reh oder Wildschwein völlig selbstverständlich ist.
Regionale und länderübergreifende Lösungsansätze müssen in Deutschland fortgesetzt und intensiviert werden. Die Kormoranpopulation muss auf das für die Erhaltung der Art notwendige Maß durch Eingreifen in die Brutkolonien reduziert werden. Wenn das nicht gelingt, sind die Verwirklichung von Natura 2000, die Durchsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Erhaltung des Bestandes des Europäischen Aals entsprechend der EU-Verordnung nicht möglich.
Das Aktionsbündnis Forum Natur unterstützt den Deutschen Fischerei-Verband in seinen berechtigten Forderungen
- für den Erhalt unserer Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt von Arten und Biotopen
- für einen effektiven europaweiten Kormoran-Managementplan
- für ein Kormoran-Management in Deutschland auf der Basis eines populationsdynamischen Modells unter Nutzung des Gutachtens der Universität Rostock für Mecklenburg-Vorpommern
- für eine wirksame lokale Schadensminderung durch schnelle und unbürokratische Umsetzung von Ausnahmen gemäß Art. 9 EU-Vogel-Richtlinie.
Mehr als 100 000 Angler und Fischer haben bereits ihre Unterschrift abgegeben und fordern die verantwortlichen deutschen Politiker auf schnellstmöglich zu handeln.
22.03.2011
Philipp Freiherr zu Guttenberg übernimmt Vorsitz im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) – DBV-Präsident Sonnleitner erneut Stellvertreter
Im Rahmen der Vorstandswahl anlässlich der Mitgliederversammlung des AFN am 22.3.11 übernimmt Philipp Freiherr zu Guttenberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände, den Vorsitz dieses Zusammenschlusses verschiedener Verbände. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde erneut der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner gewählt.
Frhr. zu Guttenberg löst damit den Diplom-Landwirt Karl-Magnus Graf Leutrum v. Ertingen als Vorsitzenden ab. Die Mitglieder des AFN dankten Graf Leutrum für seinen großen Einsatz, mit dem er das Forum Natur zu einer wichtigen Plattform gemacht hat.
Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum. Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raums durch Gesellschaft und Politik ein. Sie vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten. Bislang sind im Aktionsbündnis Forum Natur der Deutsche Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, der Deutsche Jagdschutzverband, der Deutsche Fischereiverband, der Zentralverband Gartenbau, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Weinbauverband sowie weitere neun assoziierte Verbände engagiert.
01.12.2010
Pressemeldung - Beitrag des AFN in Deutsche Bauern Korrespondenz 12/10
"Aktionsbündnis Forum Natur - Schutz und nachhaltiger Nutzen gehören zusammen!"
Im Herbst 2004 gründeten neun Spitzenverbände von Naturnutzern das „Aktionsbündnis Forum Natur“ in Nachfolge des schon seit 2001 bestehenden „Forum Natur“. Das Aktionsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere für die wirtschaftlichen Belange des ländlichen Raumes einzutreten und damit ein Gegengewicht zu der fortschreitenden Regulierung im Natur und Umweltschutz zu schaffen.
Zu betonen ist, daß das Aktionsbündnis keine eigene Dachorganisation, sondern ein Zusammenschluss naturnutzender Verbände darstellt. Wir sehen uns als Task Force und Sprachrohr, wenn es gilt, zu grundsätzlichen Fragen Stellung zu beziehen, die alle unsere Mitgliedsverbände berühren. Bislang sind im Aktionsbündnis Forum Natur die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Fischereiverband, der Deutsche Jagdschutzverband, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, der Deutsche Weinbauverband, der Zentralverband Gartenbau sowie weitere neun fördernde Verbände engagiert. Hinter diesen Verbänden stehen mehr als sechs Millionen Mitglieder und Menschen im ländlichen Raum. Mit knapp 30 Millionen Hektar bewirtschaften diese rund 83% der gesamten Fläche in Deutschland. Sie wirtschaften in und mittels der Natur und sie haben sich Naturschutz und Naturnutzung auf ihre Fahnen geschrieben!
Gemeinsames Ziel der Verbände ist es, für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raums durch Gesellschaft und Politik einzutreten und die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen zu vertreten, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und unsere Zukunft gestalten.
Der erste Vorsitzende des AFN, der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes Norbert Weber, betonte anläßlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des Aktionsbündnisses im Jahr 2004, daß das AFN für einen lebendigen, ländlichen Raum mit Perspektiven für die jüngere Generation und für wirtschaftliche Chancen in einer intakten Umwelt eintrete. Dafür sei unabdingbar, daß die Politik eindeutig Position beziehe zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden und sich weiter verpflichte, Umwelt-, Natur- und Tierschutz nur mit den Nutzern/Eigentümern und nicht gegen sie zu gestalten.
Auch sechs Jahre später sind die Forderungen des AFN immer noch aktuell!
Dies zeigt die kürzlich (November 2010) ergangene Erklärung des Aktionsbündnisses zur Zukunft der Agrarpolitik nach 2013! In ihr wird eindrücklich auf die Anerkennung der Leistungen der Naturnutzer verwiesen und ihr verantwortlicher Umgang mit der Natur hervorgehoben. Nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln, mit mineralischen Rohstoffen und mit der Produktion von Holz wird von den Mitgliedern gewährleistet, sie sorgen zudem im Rahmen ihrer Produktion für einen nachhaltigen, verantwortungsvollen und generationenübergreifenden Schutz von Grund und Boden. „Gerade im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Rohstoffsicherung muß die bevorstehende GAP Reform den ländlichen Raum als attraktiven Wirtschaftsstandort erhalten. Nur so läßt sich auch nachfolgenden Generationen eine dauerhafte Perspektive für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum vermitteln.“
Das Aktionsbündnis hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, den Erhalt von Natur und Lebensräumen durch die Nutzung voranzubringen. So beteiligte sich das AFN an der 9. UNO-Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die Biologische Vielfalt (COP9) 2008 in Bonn. Hier wurden auf einem Stand verschiedene Projekte der Mitgliedsverbände präsentiert (wie z. B. das Blühstreifenprojekt des DBV, das Wildtierzählprojekt des DJV). Als Vorsitzender des AFN habe ich betont, daß Ökonomie, Ökologie und Soziales gleichberechtigte Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung sind und die Politik dazu aufgerufen, durch den Schutz des Eigentums auch eine nachhaltige Bewirtschaftung durch die Eigentümer sicherzustellen, womit im Ergebnis auch nur die Biodiversität der Landschaften erhalten werden kann.
Auch meldet sich das AFN bei der Politik und den Parteien zu Wort! Gerade bei dem großen umweltpolitischen Gesetzesvorhaben (UGB und Naturschutzgesetz) hat das AFN die Regierung eindringlich aufgefordert, ein politisches Zeichen für die Stärkung der Kooperation zwischen Naturschutz und Landnutzern zu setzen. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes im den Gesetzen zählte zu den Hauptforderungen und konnte im Ergebnis auch durchgesetzt werden.
Die Forderung des Aktionsbündnisses bleibt weiterhin aktuell: Nur ein wirtschaftlicher starker ländlicher Raum kann alle seine Funktionen in der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft erfüllen!
Von Magnus Graf Leutrum zu Ertingen (ehemaliger Vorsitzender des AFN)
26.10.2010
Erklärung des Aktionsbündnisses Forum Natur zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik
„Wir stehen für die nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der Natur“
Die Mitglieder im FORUM NATUR, die Verbände der Bauern, Landfrauen, Waldbesitzer, Gärtner, Winzer, Grundbesitzer, Jäger, Jagdgenossen, Fischer, Reiter und der vor- und nachgelagerten Industrie leben und arbeiten für das ländliche Deutschland. Das Aktionsbündnis FORUM NATUR vertritt rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum, die insgesamt ca. 30 Millionen Hektar Ackerland, Grünland, Wald, Sonderkulturen und Gewässer in Deutschland bewirtschaften.
Wir sichern
- die Versorgung unserer Bevölkerung mit hochqualitativen, gesunden und bezahlbaren Nahrungs- und Genussmitteln,
- die nachhaltige Produktion und Bereitstellung von Holz für die stoffliche wie auch energetische Nutzung,
- die Versorgung unseres Landes mit mineralischen Rohstoffen als Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
- den Erhalt unserer Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt von Arten und Biotopen, die Sicherung stabiler ländlicher Räume als Lebens- und Wirtschaftsstandort, die Verbesserung der Versorgungsgemeinschaft bei Energie und Rohstoffen aus Biomasse.
Leistungen für die Gesellschaft
Unsere Kulturlandschaften sind einmalig. Es gibt sie nur, weil sie von den Naturnützern geschaffen, bewirtschaftet und gepflegt werden. Durch unterschiedliche Nutzungen ist ein Landschaftsbild entstanden, welches heutzutage von unserer gesamten Bevölkerung geschätzt und als erhaltenswert angesehen wird. Diese Kulturlandschaft Deutschland ist das Ergebnis der Arbeit, des wirtschaftlichen Interesses, der Erfahrung und des Idealismus der Naturnützer, welche sich im FORUM NATUR zusammengeschlossen haben. Durch den nachhaltigen, verantwortungsvollen und generationenübergreifenden Schutz und die Nutzung von Grund und Boden, Tieren und Pflanzen und natürlichen Ressourcen stabilisieren wir unser Land.
Außerdem sorgen wir Mitglieder im Aktionsbündnis FORUM NATUR für Arbeit, Wachstum und Beschäftigung auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, im Tourismus und im Handwerk. Aus diesen Gründen fordern wir eine Politik, die das Wirken unserer Mitglieder im ländlichen Raum anerkennt, erhält und fördert.
Agrarpolitik ist mehr als Förderung des Agrarsektors
Uns ist bewusst, dass sowohl die ländlichen Räume als auch die Kulturlandschaften stetigem Wechsel unterworfen sein werden. Die Anforderungen der Gesellschaft an die Märkte, aber auch an den Tier-, Natur- und Umweltschutz verändern sich. Das bedeutet, dass sowohl wir uns als Naturnützer als auch die Politik sich den Herausforderungen des Klimaschutzes und der Rohstoffsicherung stellen müssen.
Gerade aus diesen Gründen muss der ländliche Raum auch durch die bevorstehende GAP-Reform als attraktiver Wirtschaftsstandort gesichert bleiben, wenn er alle seine Funktionen in der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft - auch beim Erhalt der Kulturlandschaft und der Stärkung des Natur- und Umweltschutzes - erfüllen soll. Nur so lässt sich auch der jungen Generation eine dauerhafte Perspektive für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum vermitteln.
Das Aktionsbündnis Forum Natur bekräftigt, dass die künftige Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik nach 2013 weit über die Förderung des Agrarsektors hinaus reicht. Im Mittelpunkt steht auch die sichere Versorgung von einer halben Milliarde EU-Bürgern mit Nahrungsmitteln. Die heimische Erzeugung sorgt für eine sichere Versorgung der Verbraucher mit hochwertigen Lebensmitteln zu bezahlbaren Preisen bei strengem Tier-, Natur- und Umweltschutz in lebendigen Landschaften. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss zudem die Weichen dafür stellen, dass bis 2050 die weltweite Nachfrage nach Lebensmitteln um die Hälfte steigen wird.
Starke europäische Agrarpolitik für stabile ländliche Räume
Das Aktionsbündnis Forum Natur setzt sich für eine starke EU-Agrarpolitik ein als wirksame Gemeinschaftsinitiative von 27 Ländern für eine nachhaltige und standortgerechte Bewirtschaftung der 185 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und nicht zuletzt für einen lebendigen ländlichen Raum. Die Weiterentwicklung der GAP nach 2013 muss die Multifunktionalität der Landwirtschaft abbilden und der Erkenntnis Rechnung tragen, dass auch 500 Millionen Verbraucher eine starke Landwirtschaft brauchen. Die Landwirtschaft der EU wirtschaftet heute unter Weltmarktbedingungen und muss im weltweiten Maßstab strenge Produktionsstandards einhalten. Beides ist nur möglich, wenn sie weiterhin einen Ausgleich für ihre gesellschaftlichen Leistungen erhält. Das gilt für die Nahrungs- und Rohstoffsicherung ebenso wie für den Natur- und Umweltschutz und wie für die Landschaftspflege. Neue Herausforderungen wie der Klimawandel oder der Schutz der Biodiversität müssen in Kooperation mit den Landnutzern vorangebracht werden.
Öffentliche Ausgaben sind gut angelegt
Wir fordern daher eine solide Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dabei muss das geltende System der ersten und zweiten Säule beibehalten werden. Die erste Säule sichert eine von Bauern getragene Landwirtschaft in einem globalen Wettbewerb- wobei es allerdings aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten der EU keine EU-weit einheitlichen Direktzahlungen geben kann. Die zweite Säule sichert eine vielfältige Kulturlandschaft. Hier muss ein Gleichklang zwischen Instrumenten zur Stärkung der Landwirtschaft im ländlichen Raum (z.B. Investitionshilfen) und der Stabilisierung der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität (z.B. durch Kulturlandschaftsprogramme und Extensivierungsprogramme) gefunden werden.
Die Leistungen für die Gesellschaft sind nicht zum Nulltarif zu erhalten. Die Aufwendungen für die europäischen Bauern umfassen nur 1 % aller öffentlichen Ausgaben in der EU – dies ist gut angelegtes Geld!